Im sogenannten Kohleausstiegsgesetz sind in § 54 Fristen zur Überprüfung festgelegt. Dort heißt es: „Die Bundesregierung überprüft zum 15. August 2022, zum 15. August 2026, zum 15. August 2029 sowie zum 15. August 2032 auf wissenschaftlicher Grundlage einschließlich festgelegter Kriterien und dazugehöriger Indikatoren die Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung auf die Versorgungssicherheit, auf die Anzahl und die installierte Leistung der von Kohle auf Gas umgerüsteten Anlagen, auf die Aufrechterhaltung der Wärmeversorgung und auf die Strompreise und sie überprüft die Erreichung des gesetzlich festgelegten Zielniveaus nach § 4 sowie den Beitrag zur Erreichung der damit verbundenen Klimaschutzziele.“ Die erste Frist zum 15.08.2022 hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium mit Verweis auf aktuelle Entwicklungen in der Energieversorgung bislang verstreichen lassen. Bis heute liegt kein Evaluationsbericht vor.